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Typisch Amis! - bignike - 20.04.2007 So was gibts nur in den USA !!!!! An alle Raucher und Nichtraucher! Das ist wohl die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts! Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen: In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe. Der Rechtsanwalt klagte... und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte. Jetzt kommt's! Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt. Und jetzt soll noch einer sagen, dass die Amis keinen an der Klatsche haben! Re: Typisch Amis! - GMT - 20.04.2007 Das ist allerdings einer der Fälle, der technisch sauber und nachvollziehbar abgelaufen ist. Im Unterschied zu der berühmten "Tante", die sich bei McD Kaffee auf den Schoß kippte und feststellen mußte, daß dort kein kalter Kaffee verkauft wird. Wegen eines fehlenden entsprechenden Warnhinweises mußte McD ihr etliche Mio $ Schmerzensgeld zahlen. Prinzip für McD (und alle anderen): entweder Du verkaufst kalten Kaffee und handelst Dir eine Klage wegen z.B. Betruges ein, oder Du mußt jeglichen möglichen Schwachkopf vor allem Möglichen warnen. Am besten nicht nur schriftlich - vielleicht kann der Schwachkopf gerade nicht lesen. (Analphabet oder Ausländer ohne Sprachkenntnis). Zurück zum Obigen: Wenn die Firmenjuristen so schwachsinnige Versicherungsbedingungen formulieren, daß selbst ein Gericht da nicht umhin kann - selber schuld. Wenn andererseits der Anwalt so dumm ist, sein eigenes Handeln nicht als bestimmungsgemäßen Gebrauch zu definieren, sondern als Schadenfeuer ... man sollte wenigstens als Anwalt wissen, was im Strafgesetzbuch steht. Danke, bignike, für diese wunderbare Beispiel. Re: Typisch Amis! - Banjo - 20.04.2007 Sehr geil! :funny: ;D Re: Typisch Amis! - Knightkiller - 20.04.2007 Das is aber echt mal ein geiler Gerichtsfall ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D Re: Typisch Amis! - Hermi - 20.04.2007 Die spinnen - Die Amis |