13.11.2005, 23:50
Also meine Meinung ist, wenn man sich mit dem Thema Zeitstrafen beschäftigt, dann richtig (also mit Minutenangabe und Berücksichtigung bei Einsatzzeiten). Dann ist das Thema endgültig vom Tisch.
Solange niemand konkrete Gegenbeispiele vorbringt, würde ich von einer einheitlichen Dauer von 10 Minuten ausgehen.
Solange niemand konkrete Gegenbeispiele vorbringt, würde ich von einer einheitlichen Dauer von 10 Minuten ausgehen.