08.04.2006, 08:18
Zitat:Noch ein Nachtrag von mir:
Wenn man nur den Download anbietet und die Bilder nicht "veröffentlicht" entsteht meiner Meinung nach sowieso eine andere Rechtslage, da man diese Inhalte explizit nicht veröffentlicht, sonder sie nur zum privaten Gebrauch auf der Festplatte (was ja bekanntlicht in Ordnung ist) verbreitet.
MfG
Plotsch
glaube ich nich wirklich -
indem man den download anbietet veröffentlich man doch schon,
also man stellt der öffentlichkeit daten zur verfügung ....
viel anders funzt emule o.ä. ja auch nich ....