02.05.2008, 17:40
(02.05.2008, 17:27)Stephantv link schrieb: Bitte um Kommentare.
Mal abgesehen davon, dass der Vorschlag schon mindestens einmal abgelehnt wurde...
Bevor ich diesen Aufwand betreibe, müsste mich schon das Bundesverfassungsgericht wegen Missachtung von Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes verdonnern.