unklare Elfmeterentscheidung - Fehler eine Tatsachenentscheidung ?
#1
Im heutigen Halbfinale des französichen Frauenpokals wurde im Elfmeterschießen ein Elfmeter nicht gegeben:

"premier tir réussi mais à retirer. Deuxième essai sur le poteau puis a rebondi sur le dos de Bouhaddi avant d'entrer. L'arbitre a invalidé la tentative"

Automatische Übersetzung:

"ersten Schuss aber gelungen, zu entfernen. Zweiter Versuch an der Stange und dann prallte die Rückseite Bouhaddi vor dem Betreten. Der Schiedsrichter hob den Versuch"

Ich kann leider nicht französich. Aber ich vermute, dass im 1. Versuch getroffen wurde, aber er musste wiederholt werden, im 2. Versuch ging der Ball an den Pfosten und von dort an den Rücken der Torhüterin und ins Tor, wurde dann von der Schiedrichterin als Misslungen gewertet). Entspricht dassn den Regeln beim Elfmeterscheißen ?

Kommentar:

"Mais les arbitres annonçaient la suite de la séance de tirs au but...parce que le tir de Rumi Utsugi n'avait en fait pas été accordé quelques instants plus tôt car il avait frappé le poteau puis ressorti vers la gardienne avant d'entrer."

"Une décision lourde de conséquence car par la suite, Montpellier allait craquer et Kelly Gadea manquait le huitième tir au contraire de Sarah Bouhaddi. Montpellier a posé réserve à l'issue des tirs au but n'ayant pas été en mesure de le faire au moment du tir de Rumi Utsugi nvalidé. D'après nos renseignements pris auprès d'arbitres et selon les éléments en notre possession, le tir au but aurait dû être validé. Les Lyonnaises s'imposent finalement sur le 8ème tir manqué de Gadea. L'Olympique lyonnais retrouvera finalement Saint-Etienne en finale au stade Gabriel Montpied."

Automatische Übersetzung:

"Aber Beamte kündigte nach der Sitzung Sanktionen ... weil die Dreharbeiten Rumi Utsugi hatte in der Tat vor ein paar Augenblicke zuvor, als er den Pfosten getroffen hatte gegeben und dann entstanden, um Wächter vor dem Betreten .

Eine folgenschwere Entscheidung als Ergebnis anschließend Montpellier würde knacken und Kelly Gadea vermisse die achte Schießen im Gegensatz zu Sarah Bouhaddi. Montpellier gefragt Reserven am Ende der Sanktionen waren nicht in der Lage zu tun, beim Schießen Rumi Utsugi nvalidé. Nach unseren Informationen von Schiedsrichtern und den Elementen in unserem Besitz genommen, sollte die Strafe bestätigt werden. Die Lyonnaise schließlich am 8. Fehlschuss Gadea verhängen. Olympique Lyon endlich Saint-Etienne in der Endphase Montpied Gabriel. "

Wer kann mich aufklären ?
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#2
Dann versuche ich mal, mein Schul-Französisch zu reaktivieren ;D

Also den ersten Teil hast du schon ganz richtig übersetzt. Das erste Zitat unter "Kommentar" sagt nochmal das gleiche.

Im zweiten Teil verstehe ich leider auch nicht alles, aber soviel:
"Eine folgenschwere Entscheidung, da Montpellier danach zusammenbrach und Kelly Gadea danach den achten Versuch an den Pfosten / die Latte setzte, im Gegensatz zu Sarah Bouhaddi." Dann hat Montpellier wohl Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, weil die Strafe (also dass das Tor nicht gegeben wurde) unfair sei, was aber vom Verband sofort zurückgeweisen wurde, das Tor also auch im Nachhinein nicht gegeben wird und alles so bleibt. "Die Lyonnais [sagt man das so?  ^-^ ] konnten dann durch den achten Versuch gewinnen und stehen im Finale im Stadion Gabriel Montpied Saint-Etienne gegenüber."

Das müsste es sein  Smile

Alles ohne Gewähr natürlich!  ;D
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#3
Ich habe noch folgenden Text gefunden:

During today’s match, Rumi Utsugi took a penalty for Montpellier that hit the goalpost before rolling into the goal. For unknown reasons, the referee did not allow her goal but did not announce clearly that it wasn’t a goal, leading Montpellier to believe that they had won after the first five penalties had been taken. Another three penalties later, the referee declared Lyon as winners. The French Football Federation stated that Lyon will face Saint-Étienne in the final at 6.30 pm tonight, but the Direction nationale de l’arbitrage, a section of the FFF, around the same time announced that Utsugi’s goal should have been approved. A final decision on whether the penalties will be retaken should be made within the next few days.

Automatische Übersetzung:

Während der heutigen Spiel, nahm Rumi Utsugi eine Strafe für Montpellier, die die Torpfosten vor dem Walzen ins Tor getroffen. Aus unbekannten Gründen hat der Schiedsrichter nicht zulassen, ihr Ziel aber nicht eindeutig bekannt, dass es nicht ein Ziel, was Montpellier zu glauben, dass sie gewonnen hatte, nachdem die ersten fünf Sanktionen ergriffen worden wären. Drei weitere Strafen später erklärte der Schiedsrichter Lyon als Sieger. Die Französisch Fußballverband erklärte, dass Lyon Saint-Étienne wird im Finale am 18.30 heute Abend stellen, aber die Richtung nationale de l'Arbitrage, ein Abschnitt des FFF, etwa zur gleichen Zeit angekündigt, dass das Ziel Utsugi bewilligt werden. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Strafen wiederholt werden sollte in den nächsten Tagen erfolgen.

Es gibt auch ein Video auf http://olfeminines.tumblr.com/

Ich glaube, der Elfmeter hätte als verwandelt gegeben werden müssen.

Handelt es sich bei der vermutlich falschen Schiedrichterentscheidung um eine Tatsachenentshceidung ?
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#4
Ich habe mal gegooglet und foldendes gefunden: Klick

Nach dieser Regel also in der Tat eine falsche Tatsachenentscheidung der Schiedsrichterin, das war wohl ein korrekt verwandelter Strafstoß.
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#5
Wenn man mal von der Feinheit absieht, daß es sich hier nicht um einen Strafstoß gehandelt hat, war die Entscheidung des SR falsch.
Der Torschuß war regelgemäß verwandelt worden.

Ein Strafstoß ist eine Sanktion während des Spieles für verbotenes Spiel im Strafraum. Unmittelbar nach dem Torschuß vom Elfmeterpunkt läuft das Spiel weiter - der den Torschuß ausführrende kann also auch "nachschießen", wenn er rechtzeitig zum Ball kommt.
Beim "Elfmeterschießen" dagegen gibt es keinen Nachschuß.
GMT

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#6
(13.05.2013, 06:38)Raziol link schrieb: Ich habe mal gegooglet und foldendes gefunden: Klick

Nach dieser Regel also in der Tat eine falsche Tatsachenentscheidung der Schiedsrichterin, das war wohl ein korrekt verwandelter Strafstoß.

Genauso ist es. Das ist die Regel. Der Ball kann - auch im Elfmeterschießen - so oft gegen Latte/Pfosten/Torwart gehen, wie er will. Es muss die Kraft des Schützen sein.

Tatsachenentscheidung ist hier allerdings sehr grenzwertig. Da müsste ja Assistentin und Schiedsrichterin übersehen haben, dass der Ball im Tor war. Der Ball war aber eindeutig im Tor und nur darum ging es. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Schiedsrichterinnen das Tor aus der irrigen Annahme nicht gegeben, weil er von der Torhüterin abgeprallt war. Wenn das aber der Fall ist, ist es meiner Meinung nach ein Regelverstoß und keine Tatsachenentscheidung. Sehr fragwürdige Entscheidung des französischen Verbandes.

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#7
(14.05.2013, 12:28)Sebastian96 link schrieb: Wenn das aber der Fall ist, ist es meiner Meinung nach ein Regelverstoß und keine Tatsachenentscheidung. Sehr fragwürdige Entscheidung des französischen Verbandes.
Eigentlich ist es beides: Als erstes eine Tatsachenentscheidung des Schiris, dass es kein Tor war. Die sind laut FIFA-Regeln endgültig:

Zitat:Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig.
Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf
„Tor“ oder „kein Tor“.

Fraglich ist, ob bei einen Regelverstoß Einspruch gegen die Spielwertung erhoben werden kann. Im Bereich des DFB ist das klar geregelt:

Zitat:Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender
sachlicher Begründung erhoben werden:[...]Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung
als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit
beeinflusst hat.

Ob das in Frankreich auch so ist, weiß ich natürlich nicht. Gehe ich aber mal von aus.
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#8
Mmh, interessant, hier wird also offensichtlich nochmal zwischen Tatsachenentscheidung und Regelverstoß unterschieden. Den Unterschied kannte ich bisher noch nicht.

Eine Tatsachenentscheidung ist es lt. des von kuddel zitierten Absatzes wohl nicht, da muss ich meine Meinung revidierten. Eine Tatsachenentscheidung wäre es gewesen, wenn die Schiedsrichterin den Ball fälschlicherweise nicht im Tor, sondern vor der Linie gesehen hätte.

Wenn sie aber den Treffer mit der Begründung, dass der Ball vom Rücken der Torhüterin abgeprallt ist nicht gegeben hat, ist das ein Regelverstoß der Schiedsrichterin, somit sollte ein Protest gegen die Spielwertung möglich sein.
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#9
(14.05.2013, 18:50)Raziol link schrieb: Mmh, interessant, hier wird also offensichtlich nochmal zwischen Tatsachenentscheidung und Regelverstoß unterschieden. Den Unterschied kannte ich bisher noch nicht.

Eine Tatsachenentscheidung ist es lt. des von kuddel zitierten Absatzes wohl nicht, da muss ich meine Meinung revidierten. Eine Tatsachenentscheidung wäre es gewesen, wenn die Schiedsrichterin den Ball fälschlicherweise nicht im Tor, sondern vor der Linie gesehen hätte.

Wenn sie aber den Treffer mit der Begründung, dass der Ball vom Rücken der Torhüterin abgeprallt ist nicht gegeben hat, ist das ein Regelverstoß der Schiedsrichterin, somit sollte ein Protest gegen die Spielwertung möglich sein.

Genauso sehe ich das auch, hervorragend zusammengefasst! Das war jetzt Regelkunde für Fortgeschrittene!
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#10
Das ist der aktuelle Stand in der Affaire:

Coupe de France - Un nouveau rebondissement dans l'affaire du tir au but d'Utsugi

"Suite à la décision de la FFF concernant la non recevabilité de la réserve technique déposée par le MHSC lors de la rencontre de coupe de France Féminine MHSC- Olympique Lyonnais, le MHSC a décidé de faire appel devant la chambre supérieure d’Appel de la FFF conformément à l’article 190 des règlements généraux."

Ich vermute, das Montpellier Revision eingelegt hat. Kann das jemand bestätigen ?
Frauenfußball-DBs ohne Ende
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#11
Ja und zwar auf Grundlage des Artikels 190 der allgemeinen Regeln. Tongue
[Bild: s04.gif]
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#12
Hallo!
Wenn es wirklich so war, dass der Ball von Pfosten oder Querlatte an den Rücken der Torhüterin und von da aus ins Tor prallte und der Schiri das Tor nicht gegeben hat, ist das IMHO ein klarer Regelverstoss. Dh. falls sich seit 1986 daran nichts geändert hat. Schaut mal hier,

http://www.youtube.com/watch?v=EzrpvPzZIU0

bei min 4:11

Grüße!
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#13
Es kam wohl zu keiner Entscheidung eines Gerichts. Beide Vereine einigten Sich auf eine Spielwiederholung, die Lyon diesmal deulich für sich entschied und damit ins Finale einzog.
Frauenfußball-DBs ohne Ende
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