Diskussion: Wozu ist ein DB-Ersteller verpflichtet.
#5
In der praktischen Anwendung gehöre ich auch zu der aussterbenden Rasse.

Ich habe das Angebot des DB-Hosting einmal angefangen und verwende oft genug meine Freizeit für Updates und Änderungen "unter der Haube", obwohl ich auch anderes zu tun fände. Bzw. im jeweiligen Moment lieber täte.

Ohne Deine Mitarbeit, Dieter, hätte ich bereits an einer Stelle das Handtuch werfen müssen. Bei meiner DB oder beim DB-Hosting. Wobei das DB-Hosting die erste Wahl für das Handtuch gewesen wäre.
Und wenn das DB-Hosting irgendwann mal auch unsere gesammelten Möglichkeiten übersteigt, würde ich wohl eher versuchen, einen dritten ins Boot zu holen ...


Soweit zu mir.


Andererseits aber sehe ich durchaus, das eine solche Einstellung nicht mehr alltäglich ist.
Und daß der eine oder andere auch mal für einen längeren Zeitraum eingeschränkt ist - beruflich, familiär, gesundheitlich...

Bevor ich gar keine Information über ein bestimmtes Gebiet im Studio habe, akzeptiere ich lieber ein eingeschränktes. Bzw. zeitweilig eingeschränktes.

Welcher DB-Ersteller möchte viele, viele Tage in seine DB investierte Freizeit einfach abgeben, weil er mal für einen längeren Zeitraum nicht so kann, wie er gerne möchte.
Oder möchte statt dessen riskieren, daß ein Vertreter (den man erst mal finden muß und als (Web)DB-Ersteller gar nicht finden kann) unkontrolliert Änderungen vornimmt, die man dann wieder finden und teilweise zurücknehmen muß. Ich denke da an solche Fragen wie Mannschaftsbezeichnungen im Hinblick auf Eingemeindungen, die ja im Forum schon zu den schönsten Diskussionen geführt haben.


Wer die Freeware-Lizenzbestimmungen liest, findet dort auch klar den Hinweis auf seine Rechte und Pflichten aus der Studio-Nutzung:
Pflichten sind kurz: Bestimmte Dinge zu unterlassen. (Das Programm nicht disassemblieren, nicht ohne ... veröffentlichen, nicht ...)
Von Rechten liest man dort gar nichts. Außer von Volkers Recht, einem Nutzer die kostenlose Nutzungslizenz zu entziehen, wenn er ...


Verpflichtungen, etwas ganz Bestimmtes zu tun, gibt es nirgendwo.

Aus diesem Grund überlegte ich mir seinerzeit das "Freigaberitual" - ich wollte für jeden Ersteller klare Bedingungen zeigen, unter denen die "DFS-Aktiven" ihm "seine DB wegnehmen können".


Interessiert erwarte ich die Begründungen für das "Recht der Nutzergemeinde" auf Aktualisierungen bzw. auf Informationen über das Ausbleiben derselben. Woraus leitet sich dieses Recht ab? Daraus, daß der Einzelne mal etwas herunterladen konnte, mehrfach sogar Aktualisierungen für Datenbank fand und jetzt weiter gerne hätte?

Gibt es Gesetze, die das von mir (oder sonstwem) fordern? Hat irgendwer aus der ominösen Nutzergemeinde eine Leistung erbracht, die ihn nun zum Einfordern einer Gegenleistung in der oben beschriebenen Form berechtigt (und sei es nur moralisch)?



Nehmt es mir nicht übel, daß ich auf Formulierungen wie "hate ein Recht/einen Anspruch/die Pflicht" etwas prinzipieller reagiere. Ich arbeite nun mal einerseits täglich mit Problemen auch formaljuristischer Natur, andererseits frage ich mich ständig, woher sich die vermeintlichen Rechte/Ansprüche/Pflichten ableiten.
Diese letzte Frage stelle ich auch ziemlich oft denen, die etwas von mir fordern (gelegentlich sogar ziemlich anmaßend!) - meist begreift derjenige dann relativ flink, daß er eigentlich mit einer Bitte kam.


Hier fand sich ein relativ überschaubarer Kreis von an Fußballstatistik Interessierten, die nun im Forum und an Datenbanken aktiv sind. Jeder auf seine Weise.
Unterschiedlichste Altersgruppen, Berufsgruppen usf. Unterschiedliche Einstellungen sowieso.
Wir alle hier Aktiven profitieren voneinander - und dabei sollten wir es belassen.
GMT

Mehr als 90 Datenbanken - und Platz für noch mehr...  Wink
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Re: Deutschland: Oberliga Südwest - von GMT - 08.12.2008, 12:38
Re: Deutschland: Oberliga Südwest - von Hermi - 08.12.2008, 14:15
Re: Deutschland: Oberliga Südwest - von Dieter - 08.12.2008, 14:22
Re: Diskussion: Wozu ist ein DB-Ersteller verpflichtet. - von GMT - 09.12.2008, 11:12

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