2. Mannschaften im DFB-Pokal?
#4
Dazu § 45 Absatz 1.3 der Spielordnung des DFB:

Zitat:1.3 Vereinspokal der Herren
An den Spielen um den DFB-Vereinspokal auf DFB-Ebene 64 Mannschaften,
und zwar die Mannschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga
des abgelaufenen Spieljahres, die Verbandspokalsieger der
21 Landesverbände, der Meister, der Zweit-, Dritt- und Viertplatzierte
der 3.Liga des abgelaufenen Spieljahres.
Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen sind ab der Spielzeit 2008/
2009 an den Spielen um den DFB-Vereinspokal nicht teilnahmeberechtigt.
Entscheidend ist der Status des Vereins in der jeweiligen
Spielzeit, in der der DFB-Vereinspokal ausgetragen wird.
Ab der Spielzeit 2009/2010 gilt zusätzlich, dass keine zwei Mannschaften
eines Vereins/Kapitalgesellschaft an den Spielen um den
DFB-Vereinspokal teilnehmen.
Handelt es sich bei einem Verbandspokalsieger um eine Zweite
Mannschaft eines Lizenzvereins oder um eine Mannschaft eines Vereins,
der bereits mit einer Mannschaft für den DFB-Vereinspokal
qualifiziert ist, so tritt an ihre Stelle die nächstplatzierte und teilnahmeberechtigte
Mannschaft im Pokalwettbewerb des Landesverbandes.
Ist der Meister, der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte der 3. Liga eine
Zweite Mannschaft eines Lizenzvereins oder ist der Meister, der
Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte der 3. Liga bereits über den Verbandspokalwettbewerb
des jeweiligen Landesverbandes für den
DFB-Vereinspokal qualifiziert, so tritt an ihre Stelle die nächstplatzierte
und teilnahmeberechtigte Mannschaft der Tabelle der 3. Liga bzw.
die nächstplatzierte und teilnahmeberechtigte Mannschaft im Pokalwettbewerb
des Landesverbandes.
Die verbleibenden Plätze bis zur Zahl 64 werden an die Landesverbände
vergeben, die die meisten Herren-Mannschaften im Spielbetrieb
haben. Dabei kann jeder Verband höchstens einen weiteren
Teilnehmer stellen. Die Entscheidung darüber, welche Verbände eine
weitere Mannschaft melden können, trifft der DFB-Spielausschuss
auf Grundlage der jeweils aktuellen DFB-Mitglieder-Statistik. Jeder
Landesverband muss mit mindestens einer Amateur-Mannschaft
vertreten sein.
Spielgemeinschaften können nicht am DFB-Vereinspokal teilnehmen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass mit der Meldung für den
DFB-Vereinspokal eine Erklärung vorgelegt wird, wonach für den Fall
einer Fernsehliveübertragung eine werbefreies Stadion zur Verfügung
steht, das nicht am Sitz des Vereins bzw. der Tochtergesellschaft
gelegen sein muss. Ist der Verein oder die Tochtergesellschaft nicht
Eigentümer, muss eine dementsprechende Erklärung des Eigentümers
vorgelegt werden.
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2. Mannschaften im DFB-Pokal? - von marwogda - 07.06.2009, 20:27
Re: 2. Mannschaften im DFB-Pokal? - von GMT - 07.06.2009, 21:14
Re: 2. Mannschaften im DFB-Pokal? - von kuddel - 07.06.2009, 21:28
Re: 2. Mannschaften im DFB-Pokal? - von scharfschwerdt - 09.06.2009, 01:13



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