07.11.2011, 05:08
Egal, welche Kontrollen durchgeführt werden: Was in einer Verpackung tatsächlich drin ist, muß nicht zwingend mit der Aufschrift übereinstimmen.
Ob das also nun ein bengalisches Feuer ist oder tatsächlich eine Sprengstoffkomponente oder ein bei Verbrennung Reizgas entwickelndes Gemisch - wer weiß es?
Abhilfe - im Sinne von "Bengalische Feuer - ja" - könnte nur ein totales Verbot mitgebrachter Pyrotechnik bei gleichzeitigem Verkauf im Innenraum bringen.
Was dann wieder ggf. zu Schadenersatzansprüchen Brandgeschädigter führen kann ...
Die Denkstrukturen von Minderheiten haben die übergroße Mehrheit nicht zu interessieren. Das gehört nicht zu dem Demokratieverständnis, dem ich folge.
Ob das also nun ein bengalisches Feuer ist oder tatsächlich eine Sprengstoffkomponente oder ein bei Verbrennung Reizgas entwickelndes Gemisch - wer weiß es?
Abhilfe - im Sinne von "Bengalische Feuer - ja" - könnte nur ein totales Verbot mitgebrachter Pyrotechnik bei gleichzeitigem Verkauf im Innenraum bringen.
Was dann wieder ggf. zu Schadenersatzansprüchen Brandgeschädigter führen kann ...
Die Denkstrukturen von Minderheiten haben die übergroße Mehrheit nicht zu interessieren. Das gehört nicht zu dem Demokratieverständnis, dem ich folge.