24.11.2011, 08:30
Moin moin,
Ich kenne euren Block 12 nicht. Ich weiß allerdings, dass hierzulande ununterbrochen vor der Anschaffung pyrotechnischer Artikel aus polnischer und russischer Produktion gewarnt wird, da diese weder Sicherheitsstandards gewährleisten noch Gesundheitsgefährdungen ausschließen. Kann es sein, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen? Vielleicht würde nach meinen Maßstäben alles verboten, was da im Petrowski zum Einsatz kam? Ich weiß es nicht. Was ich meine sind die sicheren (mit Prüfsiegel) hier erhältlichen Feuerwerksartikel. ^-^
Übrigens: so ein Siegel ist auf den ersten Blick zu erkennen und verzögert die ohnehin durchgeführten Einlasskontrollen nur unwesentlich. Insofern ist Dein Punkt 2 ein rein technischer Einwand, der die prinzipielle Willensbekundung, was erlaubt ist und was nicht, nicht beeinträchtigen darf.
Mfg Michael
(24.11.2011, 04:52)GMT link schrieb:Ich pauschalisiere nicht, ich bin nach wie vor der offenbar von Dir nicht erkannten Auffassung, daßund wie verträgt sich Deine Meinung, diese Auffassung würde von mir nicht erkannt, mit meiner Aussage
1. ein Fußballspiel ein Fußballspiel und kein Feuerwerk ist
(24.11.2011, 02:34)PMS link schrieb:wir nicht fordern, dass Rauchbomben geworfen werden, und die Sicht auf dem Spielfeld derart eingeschränkt wird, dass ein Spiel mehrfach unterbrochen und fast sogar abgebrochen werden muss. Ich will das Spiel ja sehen.ich kann da keine Diskrepanz erkennen. :o
Ich kenne euren Block 12 nicht. Ich weiß allerdings, dass hierzulande ununterbrochen vor der Anschaffung pyrotechnischer Artikel aus polnischer und russischer Produktion gewarnt wird, da diese weder Sicherheitsstandards gewährleisten noch Gesundheitsgefährdungen ausschließen. Kann es sein, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen? Vielleicht würde nach meinen Maßstäben alles verboten, was da im Petrowski zum Einsatz kam? Ich weiß es nicht. Was ich meine sind die sicheren (mit Prüfsiegel) hier erhältlichen Feuerwerksartikel. ^-^
Übrigens: so ein Siegel ist auf den ersten Blick zu erkennen und verzögert die ohnehin durchgeführten Einlasskontrollen nur unwesentlich. Insofern ist Dein Punkt 2 ein rein technischer Einwand, der die prinzipielle Willensbekundung, was erlaubt ist und was nicht, nicht beeinträchtigen darf.
Mfg Michael