19.12.2011, 19:46
Moin moin,
solche Meldeauflagen werden ja nun nach deutschem Recht nicht grundlos erlassen. Im Rahmen der Unschuldsvermutung muss ein Gericht bei einer Untersuchungshaft beurteilen, ob eine Verurteilung nach Sachlage eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Daher scheinen Gründe vorzuliegen, die die Aufrechterhaltung der Bewährungsauflagen angesagt sein lassen.
Insofern könnte die Entscheidung darauf hindeuten, dass eine Fluchtgefahr nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Ich stelle nun die Frage, ob bei einem hochbezahlten und berühmten Fußballprofi andere Maßstäbe angelegt werden sollten als bei jedem anderen. Sonst sollte ein Stahlwerker oder Knappe auch ein Trainingslager im Nahen Osten zur Lockerung seiner Bewährungsauflagen anführen dürfen. ;D
Mfg Michael
solche Meldeauflagen werden ja nun nach deutschem Recht nicht grundlos erlassen. Im Rahmen der Unschuldsvermutung muss ein Gericht bei einer Untersuchungshaft beurteilen, ob eine Verurteilung nach Sachlage eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Daher scheinen Gründe vorzuliegen, die die Aufrechterhaltung der Bewährungsauflagen angesagt sein lassen.
Insofern könnte die Entscheidung darauf hindeuten, dass eine Fluchtgefahr nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Ich stelle nun die Frage, ob bei einem hochbezahlten und berühmten Fußballprofi andere Maßstäbe angelegt werden sollten als bei jedem anderen. Sonst sollte ein Stahlwerker oder Knappe auch ein Trainingslager im Nahen Osten zur Lockerung seiner Bewährungsauflagen anführen dürfen. ;D
Mfg Michael