19.12.2011, 20:17
Hallo Michael,
deinen Aussagen pflichte ich bei.
Klar scheint zumindest, dass es den Verteidigern von Breno bislang nicht gelungen scheint, den Tatverdacht gegen den eigenen Mandanten soweit zu entkräften, dass er bis zu einer eventuellen Anklage ohne Auflagen auf freiem Fuss bleibt.
Natürlich ist es dann richtig, dass die gleichen Maßstäbe wie bei anderen Personen angelegt werden.
Erschwerend kommt bei Ihm aber hinzu, das ein großer Teil seiner Familie in Brasilien und damit außerhalb Deutschlands lebt. Zudem stehen ihm außerdem andere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, wie dies bei einem sogenannten "Normalbürger" der Fall ist.
Beides sind Punkte die bei der Bemessung von Auflagen besonders zu prüfen sind und in das Gesamturteil über die Auflagen einfließen.
Viele Grüße
Mike30
(19.12.2011, 19:46)PMS link schrieb: ...
solche Meldeauflagen werden ja nun nach deutschem Recht nicht grundlos erlassen. Im Rahmen der Unschuldsvermutung muss ein Gericht bei einer Untersuchungshaft beurteilen, ob eine Verurteilung nach Sachlage eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.
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Insofern könnte die Entscheidung darauf hindeuten, dass eine Fluchtgefahr nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Ich stelle nun die Frage, ob bei einem hochbezahlten und berühmten Fußballprofi andere Maßstäbe angelegt werden sollten als bei jedem anderen.
...
Mfg Michael
deinen Aussagen pflichte ich bei.
Klar scheint zumindest, dass es den Verteidigern von Breno bislang nicht gelungen scheint, den Tatverdacht gegen den eigenen Mandanten soweit zu entkräften, dass er bis zu einer eventuellen Anklage ohne Auflagen auf freiem Fuss bleibt.
Natürlich ist es dann richtig, dass die gleichen Maßstäbe wie bei anderen Personen angelegt werden.
Erschwerend kommt bei Ihm aber hinzu, das ein großer Teil seiner Familie in Brasilien und damit außerhalb Deutschlands lebt. Zudem stehen ihm außerdem andere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, wie dies bei einem sogenannten "Normalbürger" der Fall ist.
Beides sind Punkte die bei der Bemessung von Auflagen besonders zu prüfen sind und in das Gesamturteil über die Auflagen einfließen.
Viele Grüße
Mike30