15.09.2011, 17:32
Hallo Chrisi,
ich glaube, schon daß zumindest die Vereine sich rechtlich absichern könnten. Aber das Problem sehe ich eigentlich nicht bei den Vereinen, sondern dass sich im Schadensfall, der ja leider nicht auszuschließenist, wieder keiner bereit erklärt, die Verantwortung zu übernehmen.
Ich will es mal an einem Beispiel verdeutlichen.
Mal angenommen, eine wirklich unbeteiligte Person erleidet trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Verbrennungen, die zwingend klinisch behandelt werden müssen und vielleicht auch noch schönheitschirurgischer Maßnahmen erfordern.
Die Krankenkassen werden sich im Zweifel weigern, Kosten zu übernehmen die die notwendigste Versorgung übersteigen. Man kennt das ja aus anderen Fällen.
Jetzt müsste die geschädigte Person aus eigenen Mitteln gegen den Verursacher und gegebenenfalls dessen Haftpflichtversicherung (wenn er eine hat) vorgehen. Im Zweifel lässt sich dort vielleicht auch nichts holen, oder die Versicherung wehrt sich erfolglos.
Die Folge: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden und den zusätzlichen Kosten sitzen.
Und wenn Du Dir jetzt noch vorstellst, dass es sich bei der verletzten Person um ein Kind handelt, dann mag das mit dem Haftungsausschluß seitens der Vereine zwar theoretisch funktionieren. In der Praxis würde das aber doch in Presse und anderen Medien zu erheblichen Diskussionen führen. Und irgendwo entsteht dann zumindest wieder moralischer Druck auf den Verein.
Im Prinzip müssten diese Fragen vorher verbindlich geklärt werden, aber da werden sich alle Seiten natürlich einer verbindlichen Vereinbarung verweigern.
Viele Grüße
Mike30
ich glaube, schon daß zumindest die Vereine sich rechtlich absichern könnten. Aber das Problem sehe ich eigentlich nicht bei den Vereinen, sondern dass sich im Schadensfall, der ja leider nicht auszuschließenist, wieder keiner bereit erklärt, die Verantwortung zu übernehmen.
Ich will es mal an einem Beispiel verdeutlichen.
Mal angenommen, eine wirklich unbeteiligte Person erleidet trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Verbrennungen, die zwingend klinisch behandelt werden müssen und vielleicht auch noch schönheitschirurgischer Maßnahmen erfordern.
Die Krankenkassen werden sich im Zweifel weigern, Kosten zu übernehmen die die notwendigste Versorgung übersteigen. Man kennt das ja aus anderen Fällen.
Jetzt müsste die geschädigte Person aus eigenen Mitteln gegen den Verursacher und gegebenenfalls dessen Haftpflichtversicherung (wenn er eine hat) vorgehen. Im Zweifel lässt sich dort vielleicht auch nichts holen, oder die Versicherung wehrt sich erfolglos.
Die Folge: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden und den zusätzlichen Kosten sitzen.
Und wenn Du Dir jetzt noch vorstellst, dass es sich bei der verletzten Person um ein Kind handelt, dann mag das mit dem Haftungsausschluß seitens der Vereine zwar theoretisch funktionieren. In der Praxis würde das aber doch in Presse und anderen Medien zu erheblichen Diskussionen führen. Und irgendwo entsteht dann zumindest wieder moralischer Druck auf den Verein.
Im Prinzip müssten diese Fragen vorher verbindlich geklärt werden, aber da werden sich alle Seiten natürlich einer verbindlichen Vereinbarung verweigern.
Viele Grüße
Mike30