17.05.2012, 21:20
Hallo Popiesch,
da wirst Du ganz wenige Chancen haben. Der wird sich immer darauf berufen können, dass er nur die Interessen sein Mandanten wahrnimmt. Und wenn es wirklich mal ganz eng werden sollte kann er sich immer auf ein Mißverständnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt berufen.
Berufsrechtlich ist doch da fast alles erlaubt. Nicht umsonst werden ja auch eine ganze Reihe von Rechtsvertretern auch Rechtsverdreher genannt.
Viele Grüße
Mike30
(17.05.2012, 21:04)Popiesch link schrieb: ...
Und vlt. sollte man darüber nachdenken einem gewissen Hr. Schickhardt die Zulassung wegen uneidesstattlicher Falschaussage zu entziehen.
da wirst Du ganz wenige Chancen haben. Der wird sich immer darauf berufen können, dass er nur die Interessen sein Mandanten wahrnimmt. Und wenn es wirklich mal ganz eng werden sollte kann er sich immer auf ein Mißverständnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt berufen.
Berufsrechtlich ist doch da fast alles erlaubt. Nicht umsonst werden ja auch eine ganze Reihe von Rechtsvertretern auch Rechtsverdreher genannt.
Viele Grüße
Mike30