26.07.2012, 10:13
§12 der Spielordnung:
Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene
(§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen
dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig
von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des
Spieljahres am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern
nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr
bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht
zulässig.
2. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Zweiten Mannschaft
dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf
dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt
werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher.
Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei
Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt
war.
3. In den Spielen um die Endrunde der Deutschen A-Junioren-Meisterschaft
und des Junioren-Vereinspokals dürfen Lizenzspieler ohne zahlenmäßige
Begrenzung eingesetzt werden, wenn sie die Spielberechtigung für die
Junioren-Mannschaft spätestens zum 1. Januar besitzen.
4. In Freundschaftsspielen von Amateur-Mannschaften dürfen Lizenzspieler
in unbegrenzter Zahl eingesetzt werden.
5. In Spielen der Auswahlmannschaften ihres Landesverbandes dürfen Lizenzspieler,
die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, eingesetzt werden.
Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene
(§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen
dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig
von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des
Spieljahres am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern
nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr
bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht
zulässig.
2. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Zweiten Mannschaft
dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf
dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt
werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher.
Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei
Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt
war.
3. In den Spielen um die Endrunde der Deutschen A-Junioren-Meisterschaft
und des Junioren-Vereinspokals dürfen Lizenzspieler ohne zahlenmäßige
Begrenzung eingesetzt werden, wenn sie die Spielberechtigung für die
Junioren-Mannschaft spätestens zum 1. Januar besitzen.
4. In Freundschaftsspielen von Amateur-Mannschaften dürfen Lizenzspieler
in unbegrenzter Zahl eingesetzt werden.
5. In Spielen der Auswahlmannschaften ihres Landesverbandes dürfen Lizenzspieler,
die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, eingesetzt werden.