13.01.2013, 02:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2013, 02:22 von Leines ELP.)
(12.01.2013, 16:25)GMT link schrieb:Hier gilt, daß jeder tun und lassen kann, was ihm beliebt, solange er andere dabei nicht belästigt oder stört.
Zitat:...O0
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt,
gefährdet, ...
behindert
oder belästigt wird.
Sollte meiner Meinung nach auch § 1 des Grundgesetzes sein.