13.01.2013, 18:36
(13.01.2013, 02:18)Leines ELP link schrieb:[quote author=GMT link=topic=24933.msg189376#msg189376 date=1358000745]
Hier gilt, daß jeder tun und lassen kann, was ihm beliebt, solange er andere dabei nicht belästigt oder stört.
Zitat:...O0
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt,
gefährdet, ...
behindert
oder belästigt wird.
Sollte meiner Meinung nach auch § 1 des Grundgesetzes sein.
[/quote]
Kleiner Nachtrag für Leines ELP: Wenn man schon das Grundgesetz erwähnt, dann sollte übrigens auch erwähnt werden, daß das Grundgesetz aus Artikeln besteht und nicht aus Paragraphen. Nur der Genauigkeit halber.
Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entfernen" gleichzeitig drücken.