14.01.2013, 11:57
Gute Ansage Volker!
Ein kleiner Nachtrag an Leines ELP:
Es steht im Grundgesetz, Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Heißt auf Deutsch:
Jeder kann tun und lassen was er will, soweit er nicht...
Ein kleiner Nachtrag an Leines ELP:
Es steht im Grundgesetz, Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Heißt auf Deutsch:
Jeder kann tun und lassen was er will, soweit er nicht...