? U 23 bzw. 2. Mannschaften der Profi Vereine
#1
Wer darf von den Profis der 1. Mannschaft in der 2. Mannschaft des Vereins spielen?
Gibt es da Beschrämkungen wegen dem Alter oder der Nationalität?
Wer kann mich da in dieser Hinsicht aufklären?
www.schwatzgelb.de
Das BVB Fanzine im Internet
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Datenbank Westfalenligen, Landesligen, Bezirksliga 8, Kreispokal Dortmund, Unna/Hamm, Westfalenpokal, RegLiga WestSüdw. 1994-2000, Deutsche Amateurmeisterschaften 1950-1998, Oberligen 1945-63, Deutsche Meisterschaften 1945-63,
http://www.dfs-datenbanken.info/deutschland
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#2
Soweit ich weiß, dürfen nur drei Spieler über 23 spielen. Sonst keine Beschränkung. Müsste aber nochmal genau nachschauen.
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#3
§12 der Spielordnung:
Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene
(§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen
dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig
von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des
Spieljahres am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern
nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr
bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht
zulässig.
2. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Zweiten Mannschaft
dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf
dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt
werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher.
Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei
Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt
war.
3. In den Spielen um die Endrunde der Deutschen A-Junioren-Meisterschaft
und des Junioren-Vereinspokals dürfen Lizenzspieler ohne zahlenmäßige
Begrenzung eingesetzt werden, wenn sie die Spielberechtigung für die
Junioren-Mannschaft spätestens zum 1. Januar besitzen.
4. In Freundschaftsspielen von Amateur-Mannschaften dürfen Lizenzspieler
in unbegrenzter Zahl eingesetzt werden.
5. In Spielen der Auswahlmannschaften ihres Landesverbandes dürfen Lizenzspieler,
die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, eingesetzt werden.
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#4
Danke Kuddel
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#5
Problem an der Regelung ist, dass quasi jeder U23 Spieler aus Bundesliga und 2.Liga in der 2.Mannschaft spielen darf auch, wenn er z.B. schon 25 Spiele für die 1.Mannschaft gemacht hat,
was bei "normalen" Vereinen ab 15 Spielen in der höheren Mannschaft verboten ist. (=unfair)
Oder aber das BL-Team spielt Freitagabend, dann dürfen alle U23-Spieler am Samstag und Sonntag wieder bei der 2.Mannschaft spielen, was bei normalen Vereinen auch nicht geht (ebenso ungerecht).

Hatte z.B. den Fall erlebt, dass beim Spiel Neustrelitz - Hansa II bei Hansa II 5 Spieler aus dem 2.Liga Kader eingesetzt wurden. Hansa hat am Freitag vorher gegen Ingolstadt gespielt. 3 der 5 Spieler aus dem 2.Ligakader die Sonntag spielen waren auch schon Freitag dabei und wären bei einem normalen Amateurverein nicht spielberechtigt gewesen wären. 
Hansa hat zwar trotzdem 0:3 verloren, aber ich halte das für unfaire "Wettbewerbsverzerrung" weil z.B. eine Woche später keiner der 5 Spieler im 2.Team gespielt hat...

Ich habe noch die Hoffnung, dass Ordnungen mal etwas angepasst werden, sodass die Amateurspieler auch 2 mal spielen können. Dann wirkt das vielleicht etwas dem Mannschaftssterben entgegen(hier in MV sind jetzt 569 Mannschaften im Herrenbereich gemeldet, 2009/10 waren es noch 619 (-8% in 3 Jahren ).


[Bild: 10312.png]
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