10.03.2007, 12:03
Das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes hat den 1. FC Lok Leipzig und den FC Erzgebirge Aue wegen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zu Geldstrafen verurteilt. Der Bezirksligist muss 2.000 Euro zahlen, Aue erhielt 1.000 Euro. Lok Leipzig wurde außerdem für den Landespokal 2007/08 ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lok Leipzig kündigte mittlerweile an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Gegen die Bekloppten (Fans?) wird in einen extra Prozess entschieden.