Typisch Amis!
#2
Das ist allerdings einer der Fälle, der technisch sauber und nachvollziehbar abgelaufen ist.

Im Unterschied zu der berühmten "Tante", die sich bei McD Kaffee auf den Schoß kippte und feststellen mußte, daß dort kein kalter Kaffee verkauft wird.
Wegen eines fehlenden entsprechenden Warnhinweises mußte McD ihr etliche Mio $ Schmerzensgeld zahlen.
Prinzip für McD (und alle anderen): entweder Du verkaufst kalten Kaffee und handelst Dir eine Klage wegen z.B. Betruges ein, oder Du mußt jeglichen möglichen Schwachkopf vor allem Möglichen warnen.
Am besten nicht nur schriftlich - vielleicht kann der Schwachkopf gerade nicht lesen. (Analphabet oder Ausländer ohne Sprachkenntnis).


Zurück zum Obigen:
Wenn die Firmenjuristen so schwachsinnige Versicherungsbedingungen formulieren, daß selbst ein Gericht da nicht umhin kann - selber schuld.

Wenn andererseits der Anwalt so dumm ist, sein eigenes Handeln nicht als bestimmungsgemäßen Gebrauch zu definieren, sondern als Schadenfeuer ... man sollte wenigstens als Anwalt wissen, was im Strafgesetzbuch steht.


Danke, bignike, für diese wunderbare Beispiel.
GMT

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Typisch Amis! - von bignike - 20.04.2007, 00:48
Re: Typisch Amis! - von GMT - 20.04.2007, 05:26
Re: Typisch Amis! - von Banjo - 20.04.2007, 13:00
Re: Typisch Amis! - von Knightkiller - 20.04.2007, 16:47
Re: Typisch Amis! - von Hermi - 20.04.2007, 17:10



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