17.07.2008, 20:44
Im Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 3. Juli 2008 ist jetzt festgelegt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt wird, die Sommerzeit zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober festzulegen.
Sie soll an einem Sonntag beginnen und auch an einem Sonntag enden.
Im Bundesanzeiger wird die Sommerzeit jeweils für die nächsten 5 Jahre bekannt gegeben.
Sie soll an einem Sonntag beginnen und auch an einem Sonntag enden.
Im Bundesanzeiger wird die Sommerzeit jeweils für die nächsten 5 Jahre bekannt gegeben.